Nach Beendigung eines jeden Abstimmungstages gibt der Wahlleiter nach § 24 Abs. 4 S. 1 WO-SP eine Mitteilung über die aktuelle Wahlbeteiligung heraus.
Als Grundlage für diese Mitteilung dienen die Angaben aus den Urnenbücher als amtliche Wahldokumente im Sinne von § 17 Abs. 1 S. 2 WO-SP.
Nach dem 2. Wahltag beträgt die Wahlbeteiligung demnach 7,8 %.
gez. Marcel Heinen (Wahlleiter)