Die Universitätsverwaltung hat heute in den Amtlichen Bekanntmachungen die <a href="http://epflicht.ulb.uni-bonn.de/periodical/titleinfo/299983">Zweite Ordnung zur Änderung der Wahlordnung für die Wahlen zum Studierendenparlament</a> veröffentlicht.
Damit ändert sich die für die Wahl zum XXXIX. Studierendenparlament (16. - 19. Januar 2017) gültige Wahlordnung. <i>Unter anderem</i> sind Briefwahlanträge nun ohne Begründung zulässig und die Regelung für die Aufnahme von Spitznamen hat sich geändert.
Eine nichtamtliche Gesamtfassung der Wahlordnung inklusive der neuesten Änderungen befindet sich <a href="https://sp.uni-bonn.de/dokumente/idx/Ordnungen/WOSP.html">auf der Webseite des Studierendenparlaments</a>.