Im Wählerinnenverzeichnis für die Wahl zum Studierendenparlament im Zeitraum 16.-19. Januar 2017 sind 36.518 wahlberechtigte Personen eingetragen.
Somit müssen einer Wahlbewerbung für die Wahl zum Studierendenparlament gemäß § 10 Abs. 3 WOSP mindestens 36 Unterstützungsunterschriften wahlberechtigter Personen beigefügt werden. Wer Teil einer Listenbewerbung ist, unterstützt diese gleichzeitig.
Dies bedeutet, dass beispielsweise eine Listenbewerbung mit 10 Kandidierenden ihrer Bewerbung noch mindestens 26 weitere Unterstützungsunterschriften beifügen muss.