Nach Beendigung eines jeden Abstimmungstages gibt der Wahlleiter nach § 24 Abs. 4 S. 1 WO-SP eine Mitteilung über die aktuelle Wahlbeteiligung heraus.
Als Grundlage für diese Mitteilung dienen die Angaben aus den Urnenbüchern als amtliche Wahldokumente im Sinne von § 17 Abs. 1 S. 2 WO-SP.
Nach dem 4. Wahltag beträgt die Wahlbeteiligung demnach 15,07%. gez. Arpad Müller (im Auftrag des Wahlleiters Jona Breitbach)
Nachtrag 18.1.2020: bitte beachten, dass der mit der Schnellmeldung bekanntgegebene Wert von 15,07% nicht der tatsächlichen Wahlbeteiligung entspricht sondern aufgrund eines Fehlers bei der Hochzählung der laufenden Nummer in den Urnenbüchern fehlerhaft höher ausfiel. Die während des Auszählabends ermittelte Wahlbeteiligung kann dem vorläufigen amtlichen Endergebnis entnommen werden.