Nach Beendigung eines jeden Abstimmungstages gibt ein Mitglied des Wahlausschusses nach § 24 Abs. 4 S. 1 WO-SP eine Mitteilung über die aktuelle Wahlbeteiligung heraus.

Als Grundlage für diese Mitteilung dienen die Angaben aus den Urnenbüchern als amtliche Wahldokumente im Sinne von § 17 Abs. 1 S. 2 WO-SP.

Nach dem 1. Wahltag beträgt die Wahlbeteiligung demnach 911 (2,49 %).

gez. Gina Muuss (Wahlausschussmitglied)