Wählen lohnt sich doppelt!
Dieses Jahr lohnt sich die Wahl für euch gleich doppelt – unter allen Wählenden wird ein toller Preis verlost! Gerade für die studentische Mobilität ist das Fahrrad essenziell. Die Stadt Bonn hat sich das Ziel gesetzt, den Radverkehrsanteil auf 25% zu steigern und die Infrastruktur dementsprechend fahrradfreundlicher zu gestalten. In diesem Sinne ist der Hauptgewinn der Verlosung ein 12-monatiges Abo von Swapfiets für Bonns einziges goldenes Fahrrad! Swapfiets ist ein von Pon Bike Group (PBG) gelenkter Fahrradabo-Pionier. Das bedeutet: Ihr mietet ein Fahrrad inklusive Service gegen eine feste Monatsgebühr, und müsst euch über nichts mehr Gedanken machen – Swapfiets kümmert sich zum Beispiel um die jährliche Inspektion und die Reparatur von Verschleißteilen. Das Abo ist monatlich kündbar, ihr bleibt also flexibel. Das ist super für euch und für die Umwelt! 2022 hat Swapfiets das B Corp Nachhaltigkeits-Zertifikat erhalten. Dies ist eine Auszeichnung, die man bekommt, wenn man sich nachweislich in allen Bereichen des Unternehmens der Nachhaltigkeit verpflichtet. Swapfiets ist damit also offiziell „The first sustainable Bike Membership“. Für die Teilnahme an der Verlosung bekommt ihr nach der Wahl ein Formular. Wenn ihr mitmachen möchtet, füllt dieses einfach aus und werft es in eine der bereitstehenden Verlosungs-Urnen.* Der Gewinner wird von uns informiert und kann seinen Gewinn vor Ort einlösen. Mitmachen lohnt sich!
Teilnahmebedingungen:
- Zeitraum: Die Teilnahme ist vom 16. bis 19. Januar 2023 während der Öffnungszeiten des jeweiligen Wahllokals möglich. Eine Übersicht der Wahllokale ist unter https://wahlen.uni- bonn.de/de/content/dokumente/2023/Wahlausschreibung_2023.pdf zu finden.
- Veranstalter: Wahlausschuss zur Wahl des 45. Studierendenparlaments der RFWU Bonn, c/o AStA Uni Bonn, Endenicher Allee 19 (Container), 53115 Bonn
- Teilnehmer: Teilnehmen darf jede Person, welche bei der o.g. Wahl und/oder den parallel stattfindenden Gremienwahlen an einem der Wahllokale ihr aktives Wahlrecht wahrgenommen hat. Mitglieder des Wahlausschusses, Angestellte der Firma Swapfiets sowie Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Pro Person ist nur eine Teilnahme erlaubt.
- Teilnahme: Die Teilnahme erfolgt unmittelbar nach dem Wahlakt durch das Ausfüllen und Unterschreiben des Teilnahmeformulars und das Einwerfen in eine der hierfür vorgesehenen Kisten. Für teilnehmende Personen entstehen durch die Teilnahme keinerlei Kosten.
- Gewinner: Der/die Gewinner/in wird ermittelt, indem unter allen eingeworfenen Teilnahmeformularen eines per Zufallsprinzip gezogen wird. Die Ziehung findet in der Woche vom 23. bis 29. Januar 2023 statt. Der/die Gewinner/in wird per E-Mail benachrichtigt.
- Datenverarbeitung: Die erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Gewinnspielabwicklung genutzt. Eine Weitergabe der Daten an den Kooperationspartner oder an andere Dritte, etwa zu Werbezwecken, findet nicht statt. Es werden ausschließlich die Daten der Gewinnerin bzw. des Gewinners verarbeitet und nach deren bzw. dessen Ermittlung die Daten aller anderen teilnehmenden Personen gelöscht. Die Einwilligung in die Verwendung der personenbezogenen Daten kann jederzeit widerrufen werden.
- Gewinn: Der/die Gewinner/in erhält ein 12-monatiges Abo für das goldene Swapfiets, nicht das Swapfiets selbst. Das Fahrrad muss bis spätestens 30. Juni 2023 im Store in Bonn abgeholt werden, eine Erinnerung vonseiten des Veranstalters erfolgt nicht. Das Abo beginnt mit dem Zeitpunkt der Abholung. Nach den 12 Monaten läuft das Abo automatisch weiter; der/die Gewinner/in muss nach 11 Monaten selbst schriftlich kündigen, sollte er/sie das Fahrrad danach nicht als kostenpflichtiges Abo behalten wollen. Der Gewinn ist nicht auf eine andere Person übertragbar. Es gelten die AGB von Swapfiets.
- Kontakt: Bei Fragen kann der Veranstalter über die unter https://wahlen.uni- bonn.de/de/kontakt-und-impressum angegebenen Wege kontaktiert werden.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Gewinn nicht vom Veranstalter, sondern von einem Dritten bereitgestellt wird, wodurch es sich im rechtlichen Sinne um Werbung handelt.