Für die Wahl zum 37. Studierendenparlament 2015 sind 33.636 Studierende wahlberechtigt. Nach § 10 (3) der Wahlordnung sind jeder Wahlbewerbung somit 33 Unterstützungsunterschriften beizufügen. Kandidierende zählen als Unterstützerinnen bzw. Unterstützer. Eine Muster-Unterstützungsunterschriftenliste kann unter Dokumente heruntergeladen werden.