33.636 Wahlberechtigte

December 13, 2014, 12:15 am

Für die Wahl zum 37. Studierendenparlament 2015 sind 33.636 Studierende wahlberechtigt. Nach § 10 (3) der Wahlordnung sind jeder Wahlbewerbung somit 33 Unterstützungsunterschriften beizufügen. Kandidierende zählen als Unterstützerinnen bzw. Unterstützer. Eine Muster-Unterstützungsunterschriftenliste kann unter Dokumente heruntergeladen werden.

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