Nach Beendigung eines jeden Abstimmungstages gibt der Wahlleiter nach § 24 Abs. 4 S. 1 WO-SP eine Mitteilung über die aktuelle Wahlbeteiligung heraus.
Als Grundlage für diese Mitteilung dienen die Angaben aus den Urnenbüchern als amtliche Wahldokumente im Sinne von § 17 Abs. 1 S. 2 WO-SP.
Nach dem 2. Wahltag beträgt die Wahlbeteiligung demnach 7,48 %.
Gemäß § 24 Abs. 4 S. 2 WO-SP ist dies die letzte Mitteilung der Wahlbeteiligung, da parallel noch eine Urabstimmung stattfindet.
gez. Cornelius Halim (Wahlleiter)