Wahlbeteiligung nach dem zweiten Wahltag

January 15, 2019, 9:28 pm

Nach Beendigung eines jeden Abstimmungstages gibt der Wahlleiter nach § 24 Abs. 4 S. 1 WO-SP eine Mitteilung über die aktuelle Wahlbeteiligung heraus.

Als Grundlage für diese Mitteilung dienen die Angaben aus den Urnenbüchern als amtliche Wahldokumente im Sinne von § 17 Abs. 1 S. 2 WO-SP.

Nach dem 2. Wahltag beträgt die Wahlbeteiligung demnach 7,48 %.

Gemäß § 24 Abs. 4 S. 2 WO-SP ist dies die letzte Mitteilung der Wahlbeteiligung, da parallel noch eine Urabstimmung stattfindet.

gez. Cornelius Halim (Wahlleiter)

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