Im Wählerinnenverzeichnis für die Wahl zum Studierendenparlament im Zeitraum 18.-21. Januar 2016 sind 35.167 wahlberechtigte Personen eingetragen.

Somit müssen einer Wahlbewerbung für die Wahl zum Studierendenparlament gemäß § 10 Abs. 3 WOSP mindestens 35 Unterstützungsunterschriften wahlberechtigter Personen beigefügt werden. Wer Teil einer Listenbewerbung ist, unterstützt diese gleichzeitig.

Dies bedeutet, dass beispielsweise eine Listenbewerbung mit 10 Kandidierenden ihrer Bewerbung noch mindestens 25 weitere Unterstützungsunterschriften beifügen muss.

Next Post Previous Post