Wahlbeteiligung des dritten Tages

January 17, 2018, 9:11 pm

Amtliche Bekanntmachung der Wahlleiterin gemäß § 24 Abs. 4 S. 1 WO-SP

Nach Beendigung eines jeden Abstimmungstages gibt der Wahlleiter nach § 24 Abs. 4 S. 1 WO-SP eine Mitteilung über die aktuelle Wahlbeteiligung heraus.

Als Grundlage für diese Mitteilung dienen die Angaben aus den Urnenbücher als amtliche Wahldokumente im Sinne von § 17 Abs. 1 S. 2 WO-SP.

Nach dem 3. Wahltag beträgt die Wahlbeteiligung 9,5%.

gez. Chiara Mazziotta (Wahlleiterin)

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