Nach Beendigung eines jeden Abstimmungstages gibt der Wahlleiter nach § 24 Abs. 4 S. 1 WO-SP eine Mitteilung über die aktuelle Wahlbeteiligung heraus.
Als Grundlage für diese Mitteilung dienen die Angaben aus den Urnenbüchern als amtliche Wahldokumente im Sinne von § 17 Abs. 1 S. 2 WO-SP.
Nach dem 1. Wahltag beträgt die Wahlbeteiligung demnach 3,76%. gez. Arpad Müller (im Auftrag des Wahlleiters Jona Breitbach)