Verwaltungsvorschrift zur Einreichung von Wahlbewerbungen zur Wahl des 43. Studierendenparlaments

Die Einreichung der Wahlbewerbungen gemäß §§9, 10 WOSP wird an folgenden Terminen möglich sein:

  • Montag, 7. Dezember von 15 bis 17 Uhr
  • Dienstag, 8. Dezember von 10 bis 12 Uhr
  • Mittwoch, 9. Dezember von 10 bis 12 Uhr

Wahlvorschläge sind bis spätestens Mittwoch, den 9. Dezember 2020 um 11:59:59 Uhr persönlich beim Wahlausschuss im Wahlbüro einzureichen. Dieses befindet sich im Regina-Pacis-Weg 7, 53113 Bonn, Raum 0.019. Zur Einreichung braucht das Gebäude nicht betreten zu werden. Stattdessen wird die Einreichung ausschließlich durchs Fenster möglich sein.

Raum 0.019 befindet sich an der Ecke Konviktstraße/Belderberg im Erdgeschoss. Von der B9/Belderberg/Koblenzer Tor in die Konviktstraße kommend handelt es sich um die ersten beiden Fenster auf der rechten Seite.

Es ist bei Einreichung ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Der Wahlvorschlag muss den Vorgaben des § 10 der Wahlordnung genügen.

Mit der Bewerbung zur Wahl ist eine digitale Liste einzureichen. Aus dieser muss hervorgehen: Vorname, Nachname, Studienfach und E-Mail-Adresse aller Kandidierenden in erkennbarer Reihenfolge. Die digitale Liste ist per E-Mail an die Adresse sp-wahl@uni-bonn.de zu senden.

Die Zahl der notwendigen Unterstützungsunterschriften hängt nach § 10 Abs. 3 WOSP von der Zahl der Wahlberechtigten ab. Stichtag für die Wahlberechtigung ist der 4. Dezember 2020. Sobald dem Wahlausschuss das Verzeichnis der Wahlberechtigten vorliegt, wird er die notwendige Zahl an Unterstützungsunterschriften bekannt geben.
Unverbindlicher Hinweis: Die Studierendenstatistik weist 38.351 Studierende aus (Stand: 4.12.2020). Wir gehen davon aus, dass die Zahl der Wahlberechtigten sich in einer ähnlichen Größenordnung bewegt. Es empfiehlt sich stets, mehr Unterstützungsunterschriften als die vorgeschriebene Mindestanzahl einzureichen.

Außerdem ist eine Erklärung über das Wahlprogramm in Form eines Wahlzeitungsbeitrages einzureichen.
Der Wahlzeitungsbeitrag muss bestehen aus: 4 Seiten im Format DIN A4, als pdf-datei, 4 Einzelseiten oder ein vierseitiges Dokument, max. 10MB Dateigröße. Der Beitrag darf farbig gestaltet sein. Er ist per E-Mail an die Adresse sp-wahl@uni-bonn.de zu senden. Ein verspätet eingereichter oder nicht den Vorgaben entsprechender Beitrag bleibt bei der Publikation unberücksichtigt.

Weitere Informationen können der Wahlausschreibung entnommen werden.

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