In das Wählerinnenverzeichnis für die Wahl zum 43. Studierendenparlament sind 37.846 Personen eingetragen.
Gemäß § 10 Abs. 3 WOSP ist jeder Listenbewerbung je volle tausend Wahlberechtigte eine Unterstützungsunterschrift einer wahlberechtigten Person beizufügen. Wer Teil einer Listenbewerbung ist, unterstützt diese gleichzeitig. Jede Person kann mehrere Listenbewerbungen unterstützen.
Die notwendige Zahl der Unterstützungsunterschriften beträgt für die Wahl zum 43. Studierendenparlament somit 37.